Im Land in dem Gruppenvergewaltiger mit Bewährungsstrafen davon kommen, muss man sich auch über die kleinen Dinge freuen dürfen. So feiert Emilia Fester und Genossen die Verschärfung der Strafen für Gehsteigbeläsigung. Da sag noch jemand man würde sich nur auf Randgruppen konzentrieren. Das ist endlich mal wieder Politik nah am Bürger(steig). Ich musste Gehsteigbelästigung übrigens erstmal nachsschlagen. Ich dachte, es ginge dabei um das sog. Cat-calling, also das unflätige Anmachen von Frauen in der Öffentlichkeit, aber scheinbar dreht es sich um die Belästigung durch Abtreibungsgegner vor Abtreibungskliniken.
Wer kennt nicht die erschreckenden Statistiken zu dem Thema? Ausserdem ist es auch so schön unverfänglich: Betrifft kaum jemanden, die Täter sind in der Regel alte, weiße Christen. Da kann man schon mal ein paar Monate drauf verwenden eine Strafverschärfung auf den Weg zu bringen.
Dass dabei andere, etwas verfänglichere Themen wie das geringe Strafmaß bei Sexualstraftaten auf der Strecke bleiben: Das muss man nun mal in Kauf nehmen. DEnn auch hier gilt „Folge der Wissenschaft. So kommt die Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle zu dem Schluss: „Die zurückhaltende Strafpraxis in Deutschland ist eine Errungenschaft“ und weiter: “ Es gelte problematische Unrechtsbewertungen im Einzelfall zu vermeiden; generell und systematisch härtere Strafen für ganze Deliktsgruppen anzustreben, sei dagegen nicht sinnvoll“, denn „Deutsche Gerichte setzten nicht nur bei Sexualdelikten niedrigere Strafen an, als der Blick ins Gesetz nahelegt, sondern z. B. auch bei schwerem Raub. Die Folge wäre, dass mehr Menschen in Haft säßen – mit all den menschlichen, sozialen und fiskalischen Konsequenzen, wie man sie etwa aus den USA kennt.“
Na dann. Da muss man natürlich die Staatskasse und die „menschlichen Konsequenzen“ für die Täter im Blick behalten. Die Perspektive der Opfer oder etwa das Gerechjtigkeitsgefühl der Bürger sind da eher vernachlässigbare Größen. Auch der Abschreckungseffekt bleibt auf der Strecke: Welches Signal sendet man den an potenzielle Täter, wenn man selbst Vergewaltigung von Minderjährigen mit Bewährungsstrafen belegt?
In Spanien läuft der Prozess n die vier „deutschen“ Gruppenvergewaltiger Tolga C. (22), Sami P. (22), Herald K. (21) und Danny H. (21). Ihnen drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Für eine andere bereits 2016 begangene Gruppenvergewaltigung auf Mallorca verhängte ein spanisches Gericht für 4 Täter insgesamt 138 Jahren Haft verurteilt. Der Täter, welche das Opfer nach der Tat an einen Zuhälter verkaufen wollte bekam mit 50 Jahren die höchste Haftstrafe ab. Zwei weitere Männer müssen 32 Jahre ins Gefängnis, der vierte 24 Jahre. Zudem müssen sie das Opfer mit 100.000 Euro entschädigen. Angemessene Strafen für die Zerstörung eines Lebens.
Ich denke übrigens, dass die Damen um Emilia Fester sehr gut wissen, wer in diesem Land für die enorme Zunahme an Sexualstraftaten verantwortlich ist. Deshalb sprechen sie es nicht an und führen statt dessen Scheingefechte wie dieses.
Man soll ihnen ja nicht vorwerfen, sie würden ihren Aufgabe nicht nachkommen.

