Die Berliner Verwaltung soll „bunter und vielfältiger“ werden. Daher erließ der rot-rot-grüne Berliner Senat im Jahr 2021 das sogenannte „Berliner Partizipationsgesetz“ und setzt damit den in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz außer Kraft:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Bevorzugung statt Chancengleichheit
Das Berliner Partizipationsgesetz macht aus seiner Bevorzugung von gesellschaftlichen Gruppen – in diesem Fall Menschen mit Migrationshintergrund – keinen Hehl. Auf der Homepage der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration ist zu lesen:
„Ziel des Partizipationsgesetzes ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und durchzusetzen, und zwar in allen Bereichen des Lebens.
Wesentliche Punkte des Berliner Partizipationsgesetzes:
Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung. Menschen mit Migrationshintergrund sollen bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt werden.“
Doch von Gleichberechtigung kann hier keine Rede sein. Es handelt sich um eine Bevorzugung von Menschen mit Migrationshintergrund und damit um eine Benachteiligung derer ohne Migrationshintergrund.
Verfassungsrechtliche Bedenken und politischer Widerstand
Bei Bewerbungsgesprächen soll der Anteil eingeladener Personen mit Migrationshintergrund – unabhängig von der tatsächlichen Zusammensetzung und Qualifikation des Bewerberpools – dem Anteil an der Berliner Bevölkerung (aktuell 40 Prozent) entsprechen. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat nun rechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz angemeldet. Auch ihrer Ansicht nach verstößt es gegen die Verfassung. Die Grünen reagieren auf die Kritik an dieser Praxis erwartungsgemäß pikiert: „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine einzelne Senatorin“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Walter.
Individualrechte vs. Gruppenidentität
Dabei bemerken die Grünen scheinbar nicht selbst, dass sie – um eine Gleichstellung und eben nicht eine Gleichberechtigung zu erreichen – die Individualrechte durch Gruppenrechte ersetzen; ganz im Sinne woker Identitätspolitik. Die „strukturell benachteiligte“ Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund soll strukturell bevorzugt werden.
Einzelne Individuen, die durch die Quote benachteiligt werden, werden für ein angenommenes durchschnittliches Schicksal anderer Menschen bestraft, das sich angeblich aus ihrem Migrationshintergrund ergibt. Das Recht der Individuen auf Würde und Fairness sowie die Achtung vor ihrem Wert als Personen werden verworfen. Zwar mag es durchaus vorkommen, dass Benachteiligungen im Einzelfall existieren, doch das werden in der Praxis nie genau die Fälle sein, in denen eine Quote so wirkt, dass exakt diese Ungleichbehandlung ausgebügelt wird und am Ende Gleichbehandlung übrig bliebe.
Die Folgen der Quotenregelung
Eine Quote wirkt pauschal, unabhängig davon, ob die Betroffenen jemals ungerecht bevorzugt wurden. Und selbst wenn sie das wurden, ist das Ergebnis nur, dass zweimal Unrecht geschieht. Gleichzeitig funktioniert im Ergebnis alles schlechter, weil es allgemeine Praxis wird, auf die bestqualifizierten Bewerber zu verzichten. Außerdem schafft das Unrecht in beiden Fällen einen Anlass für die Betroffenen, sich stärker mit ihrem vorhandenen oder nicht vorhandenen Migrationshintergrund zu identifizieren und die jeweils anderen Menschen als ungerecht privilegierte Konkurrenz wahrzunehmen.
Tendenziell werden damit beide Seiten rassistischer. Das passiert, wenn man Menschenwürde durch Gruppenwürde ersetzt. Unrecht gegen Einzelne wird legitimiert, die Institutionen werden korrupt und die Gruppenfeindschaften nehmen zu. Die Menschenwürde steht genau deshalb in Artikel 1 des Grundgesetzes, weil man einmal verstanden hatte, dass Kollektivismus ein schlechter Plan ist.
Der Mensch als Objekt staatlichen Handelns
Der Berliner Senat setzt damit die wichtigste und zentrale Vorgabe unseres Rechtssystems außer Kraft. In Anlehnung an Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts definiert die Bundeszentrale für politische Bildung die Menschenwürde wie folgt: „Die Achtung der Menschenwürde verbietet es dem Staat, den Menschen zum bloßen Objekt des staatlichen Handelns zu machen.“
Die Menschenwürde kommt Individuen zu, nicht Gruppen – und auch nicht Einzelnen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppe. Das ist auch die Essenz dessen, was Rassismus zu Rassismus macht: dass Menschen zu Objekten gemacht und als solche beurteilt werden, da bei einer rassistischen Beurteilung oder Behandlung ihre Subjektqualität, ihr Personsein, ausgeblendet wird.
Sie werden auf physische Merkmale reduziert. Und das geschieht genauso, wenn man einem „weißen“/biodeutschen Bewerber die Tür ins Gesicht schlägt, weil man der Meinung ist, dass er oder andere Angehörige dieser Gruppe es „zu gut“ hätten. Also aus Gründen, die seine Subjektqualität ignorieren. Das ist ein Bruch mit unseren Werten und unserer Rechtsordnung, der fundamentaler nicht sein könnte. Dass das Prinzip der Menschenwürde diesen Stellenwert hat, ist keine romantische Gefühlsduselei, sondern eine praktische Notwendigkeit.
Die Ideologie der „Privilegien“
Es ist derselbe Mechanismus, mit dem aus der definitorischen Festlegung „Es gibt keinen Rassismus gegen Weiße“ die empirische Annahme wird, dass alles, was Weißen aufgrund ihrer Hautfarbe zustoßen kann, nicht so schlimm sei. Kein Rassismus, sondern allenfalls „Diskriminierung“. Eine Bagatelle, wie die Bezeichnung als „Kartoffel“. Dieser Ungleichbehandlung liegt die Annahme zugrunde, dass weiße/deutsche Menschen so auf Rosen gebettet lebten und durch ihre Privilegien so unkaputtbar seien, dass es ihnen gar nichts ausmache, wenn ihnen die Karriere abgeschnitten wird und Firmen oder Behörden plötzlich entscheiden, keine Weißen/Deutschen mehr einzustellen oder zu befördern. Ihre Menschenwürde könne gar nicht bedroht sein, weil sie so privilegiert seien, dass diese nie einen Kratzer bekommen könne.
Es ist derselbe Mechanismus, mit dem aus der definitorischen Festlegung „Es gibt keinen Rassismus gegen Weiße“ die empirische Annahme wird, dass alles, was Weißen aufgrund ihrer Hautfarbe zustoßen kann, nicht so schlimm sei. Kein Rassismus, sondern allenfalls „Diskriminierung“. Eine Bagatelle, wie die Bezeichnung als „Kartoffel“. Dieser Ungleichbehandlung liegt die Annahme zugrunde, dass weiße/deutsche Menschen so auf Rosen gebettet lebten und durch ihre Privilegien so unkaputtbar seien, dass es ihnen gar nichts ausmache, wenn ihnen die Karriere abgeschnitten wird und Firmen oder Behörden plötzlich entscheiden, keine Weißen/Deutschen mehr einzustellen oder zu befördern. Ihre Menschenwürde könne gar nicht bedroht sein, weil sie so privilegiert seien, dass diese nie einen Kratzer bekommen könne.
Die Weißen/Deutschen haben ihre Menschenwürde demnach sicher. Sie haben sogar „zu viel“ davon, und diesen Überschuss müsse man nun eindämmen. Bisher mag es nur ein Einzelfall sein, aber auch Vertreter des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) formulieren schon offen ihre Wünsche für Migrantenquoten. Man will vermeintliche strukturelle Benachteiligung mit tatsächlicher struktureller Benachteiligung bekämpfen. Aber zweimal falsch ergibt nicht einmal richtig.
