30.09.2022 Man liest ja viel bei dem man den Kopf schütteln, manchmal auch ein bisschen den Brechreiz unterdrücken muss, aber manches lässt einen dann doch fassungslos zurück. So wie die Aussage von Misses „Feministische Aussenpolitik“ Baerbock: Eine Frau im Namen einer Religion zu Tode zu prügeln, hat nichts mit dieser Religion zu tun.
Scheinbar hat sich die ehemalige Trampolinspringerin ihre Fertigkeiten in Akrobatik bewahrt.
Die Hexenverbrennung hat nichts mit dem Christentum zu tun. Die Menschenopfer haben nichts mit dem Sonnenkult der Maya zu tun.
„Hat nichts mit dem Islam zu tun“ benutze ich nur noch ironisch. So durchschaubar und billig ist diese Argumentation. Manche geben sich wenigstens die Mühe es als Kein-Wahrer-Schotte-Scheinargument zu formulieren:
Das ist nicht der „wahre“ Islam.
Eine Aussage über eine Gruppe wird gegen ein Gegenbeispiel immunisiert wird, indem es dieses nachträglich als „atypisch“ oder uneigentlichen Vertreter aus der Gruppe ausschließt, sodass es die behauptete Regel, die nur „wahre“ Vertreter diese Gruppe beträfe, nicht widerlege. Diese Form der Argumentation führt zu einem Trugschluss, da die Menge, die in der Voraussetzung zugrunde gelegt wurde (Anhänger des Islam), in der Schlussfolgerung ( „wahre“ Anhänger des Islam) als Telmenge neu definiert wird. Dabei wird ausgenutzt, dassman sich im Vorfeld nicht auf eine eindeutige Definition (des Islam) geeinigt haben. Das führt zu dem Trugschluss, dass das angebrachte Gegenbeispiel nur scheinbar oder „uneigentlich“ unter den Subjektbegriff falle.
Insbesondere Vertreter von Religionen begehen diesen Trugschluss, indem sie sagen, dass kein „wahrer“ Angehöriger ihrer Religion etwas Bestimmtes tun würde.
Man kann es nun für einen welthistorischen Zufall halten, dass gerade in den genuin islamischen Ländern so schlecht um die Rechte der Frauen bestellt ist. Doch dass der Islam mit den Menschenrechten unvereinbar ist, wird wohl nirgends so deutlich wie in der Kairoer Erklärung, wo man genau dieses Kunststück versucht hat.
Die Kairoer Erklärung
Das Ergebnis ist ein schlechter Witz: Die Kairoer Erklärung orientiert sich zwar an der Allg. Erklärung der Menschenrechte, versieht aber jeden zweiten Satz mit „es sei denn die Sharia sagt was anderes.“
Artikel 5 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte befasst sich mit der Ehe, dem Recht auf Heirat für Frauen und Männer, und der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Ehe. Anders als beispielsweise in Artikel 1, in dem die Menschenwürde unabhängig von „Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen“ garantiert wird, gilt das Recht auf Heirat im Artikel 5 aber nur unabhängig von „Einschränkungen aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder Nationalität“.
Frauen sind im Islam Bürger zweiter Klasse. Es ist eine Schande, dass Frau Baerbock das nicht aussprechen will – wahrscheinlich fehlgeleitet von falsch verstandener Toleranz nimmt sie den Islam in Schutz und fällt damit den tapferen Frauen im Iran in den Rücken.
Frauen sind im Islam Bürger zweiter Klasse. Es ist eine Schande, dass Frau Baerbock das nicht aussprechen will – wahrscheinlich fehlgeleitet von falsch verstandener Toleranz nimmt sie den Islam in Schutz und fällt damit den tapferen Frauen im Iran in den Rücken.
Feministisch ist das sicher nicht.
Frauen sind der unteilbaren Menschenwürde, wer die Würde eines Menschen mit Füssen tritt, macht sich schuldig.
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